Gema und GEZ – Hausverbote zulässig

Gema und GEZ Hausverbot

Gema und GEZ Hausverbote sind zulässig

Hausbesitzer oder Geschäftsleute, die sich durch unangemeldete Besuche von Mitarbeitern der GEMA/GEZ belästigt fühlen, können sich dagegen mit einem Hausverbot wehren, hat das Amtsgericht Bremen entschieden. Das zuständige Amtsgericht Bremen entschied, dass ein ausgesprochenes Hausverbot “zulässig und wirksam” ist (Urteil vom 23.8.2010, Az. 42 C 43/10). Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass der GEMA/GEZ gegenüber den Bürgern keinerlei “hoheitliche Zwangsrechte” zustehen. Quelle: Anonymous


Quelle: Text und Foto Facebook.com, Anonymous

7 Antworten zu Gema und GEZ – Hausverbote zulässig

  1. Das ist ja großartig! Wenn ich jetzt aber die anderen Parteien im Haus frage, ob sie eventuell eine solche Aktion unterstützen würden, werde ich sicher gleich als GEMA Prellerin verdächtigt… Egal, wir haben ja schon “Keine Werbung einwerfen”, “Keine Bild Zeitung am …”, ein Bitte nicht die Hunde auf die Grünfläche machen lassen – Warnschild und ein Mülltrennungshinweis, da fällt ein Zettel mehr sicher garnicht auf.

  2. Ich bin chronischer Schwarz-seher und zahle keine GEZ-Gebühren (hab ich noch nie gemacht).
    Ich wüßte auch nicht, das es, auch nur irgend, ein Gesetz gäbe, welches vorschreibt, das diese Gebühren verflichtend gezahlt werden müssten.

  3. DAS sind Beiträge, die unter “echte Lebenshilfe” verbucht werden können. *bravo*

  4. Das nenne ich mal eine gute Nachricht.

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